“Aufsichtsführende Person in Versammlungsstätten“
früher „Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten“
TERMIN
23. und 24. Juli 2025
jeweils 9:30 Uhr bis ca. 17:00 Uhr
SEMINARORT
Stadthalle Marbach
Schillerhöhe 12
71672 Marbach am Neckar
Foyer
SEMINARGEBÜHR:
678,30€ je Teilnehmer inkl. MWST
PDF-Format
Anmeldung
Friedrich Baer
Schweriner Weg 4
71672 Marbach
Fon 0 71 44 - 86 14 57
Fax 0 71 44 - 86 33 91
info@dvb-fb.de
Mit der aktuellen Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) werden erhöhte Anforderungen an das Personal von Versammlungsstätten und an Veranstalter gestellt. Die Sicherheit der Besucher von Versammlungsstätten, wie Bürgerhäuser, Schulaulen, Schulfoyers, Mehrzweckhallen, Säle in Gastronomiebetrieben, etc. hat höchste Priorität. Die diesbezügliche Verantwortung wird per VStättVO konkretisiert, personalisiert und grundsätzlich in die Hände des Betreibers gelegt.
Dies erfordert auch bei der reinen Vermietung von Versammlungsstätten eine gründliche, an Sicherheitsaspekten orientierte Planung und eine entsprechende Durchführung der Veranstaltung und ggf. die Delegation bestimmter Aufgaben an verantwortliche Personen bzw. den Veranstalter.
Die Inhalte des Seminars wurden in Zusammenarbeit mit dem Gemeindeunfall-versicherungsverband Rheinland entwickelt und mit der Unfallkasse Baden-Württemberg abgestimmt. Die Schulung ist mit dem bekannten Seminar „Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten“ bis auf eingeflossene Neuerungen im Regelwerk identisch. Die Namensänderung wird von den Unfallkassen gewünscht, da der Begriff der „Sachkunde“ an anderer Stelle höhere Relevanz besitzt.
Die Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden -ggf. in Zusammenarbeit mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik- Veranstaltungen sicher durchzuführen und Sicherheitsmängel zu erkennen. Außerdem bei Veranstaltungen gem. § 40 Abs. 5 Satz 2 VStättVO die Aufsicht zu führen und die notwendige Anwesenheit bei solchen Veranstaltungen abzudecken. Die Sinne der Teilnehmer werden dafür geschärft, sicherheitsrelevante Aspekte im Zuge der Hallenvergabe zu beachten.
Schutzziele der VStättVO
Grundlegende Betriebsvorschriften der VStättVO (Betreiberpflichten, Pflichten des Verantwortlichen)
Grundlegende Bauvorschriften der VStättVO (Bestuhlungspläne, Abstände, Fluchtwege
Grundlegende Regelungen des Arbeitsschutzes und der DGUV Vorschrift 17
Erkennen von Gefährdungen
Erarbeitung von Schutzmaßnahmen
Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik
Einsatz von Aufsichtsführenden Personen
Verantwortung der Aufsichtsführenden Personen
Vorbeugender Brandschutz
Praktische Übungen
Begehung der Versammlungsstätte
Erfahrungsaustausch
Die Seminarinhalte werden auf Grundlage der VStättVO des jeweiligen Bundeslandes dargelegt und orientieren sich an der täglichen Praxis.
Mitarbeiter/innen und Entscheider/innen in Versammlungsstätten und Gastronomiebetrieben, Lehrer/innen und Schulleiter/innen von Schulen, Hausmeister/innen von Schulen und Mehrzweckhallen, Aufsichtspersonen in Messebetrieben, Mitarbeiter/innen von Agenturen oder Unternehmen und Mitglieder von Vereinen, die Veranstaltungen durchführen und ggf. die Funktion des Veranstaltungsleiters/der Veranstaltungsleiterin im Sinne der VStättVO übernehmen.
Friedrich Baer(Meister für Veranstaltungstechnik) Kerstin Klode(Dipl. Finanzwirtin)
Maximal 15, da großer Wert auf Erfahrungsaustausch und praktische Übungen gelegt wird.